Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen vom 26. März 1919 über den Schutz der bei Bauten beschäftigten Personen gegen Berufsgefahren. Karlsruhe: o.J. [1949 ?]. 38 S. OHeft. Zum Aushang in Werkstätten, WerkplätzenUm- und Neubauten. [Bestell-Nr. 6322]
Preis: 18,00 Euro


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